Betrieblicher Brandschutz – Löschpflicht bei entstehenden Bränden!

Unternehmer haben für intakte Feuerlöscheinrichtungen und eigene Brandschutzhelfer zur ersten Brandbekämpfung zu sorgen.

Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) kennt hier kein Pardon: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten und möglich ist“, so steht es in § 323c StGB, dem droht eine „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe“. Unterlassene Hilfeleistung ist also kein Kavaliersdelikt.

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Haarspray löst Brandalarm aus

Falscher Alarm: Haarspray löst Brandalarm aus. Die Feuerwehr sollte nur kommen, wenn’s notwendig ist.

Wenn Feuerwehr, Polizei und Notarzt anrücken, kann das schon einmal am Haarspray liegen. Denn Rauchmelder unterscheiden nicht zwischen Wasserdampf, Sprühnebel oder Brandrauch. Wird ihnen die Luft zu dick, lösen sie Alarm aus.

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Brandschutzhelfer – Sie wissen sich im Brandfall zu helfen

Im Brandfall haben Brandschutzhelfer wichtige Aufgaben

Wenn es brennt, braucht es Umsicht und beherztes Zupacken. Doch nicht jeder weiß, was er bei einem Brand tun muss. Zum betrieblichen Brandschutz gehören deshalb regelmäßige Unterweisungen aller Beschäftigten sowie die Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Feuer ist eine ernste Gefahr. Bricht es in einem Unternehmen aus, müssen Beschäftigte in Sicherheit gebracht und die Gebäude gesichert werden. Zum Glück brennt es relativ selten. Doch gerade weil das nicht oft vorkommt, werden vorbeugenden Maßnahmen oft vernachlässigt.

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