RWA steht für Rauch Wärme Abzugsanlagen
Die meisten Personenschäden bei Brandfällen resultieren aus der Rauchentwicklung. Zum einen enthält der Rauch giftige Verbrennungsrückstände und zum anderen behindert er gefährdete Personen, die Fluchtwege passieren zu können. Zudem erschwert der Rauch die Arbeit der Feuerwehr und der Rettungskräfte. Abhilfe kann hier eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage schaffen. Sie befördert den Rauch mit seinen Verbrennungsprodukten ins Freie und sorgt für eine verbesserte Sicht. RWA-Anlagen können sowohl automatisch, als auch manuell angesteuert werden.
Wir beraten Sie umfassend zu RWA Rauchwärmeabzugsanlagen:
Einbauvarianten -elektrische Anlagen-
In Wohnbereichen haben sich elektrische Anlagen wegen des Bedienkomforts zu Lüftungszwecken durchgesetzt.
Einbauvarianten -pneumatische Anlagen-
Pneumatische, CO²-betriebene Anlagen sind ausschließlich
als RWA für den Notfall gedacht.
Einbauvarianten -hydraulische Anlagen-
Hydraulische Anlagen mit AUF/ZU-Betätigung sind eine Lösung
für schwere Klappen oder auch für die Be- und Entlüftung
explosionsgeschützter Räume.
Unser zertifiziertes Fachpersonal zeigt Ihnen gerne die Möglichkeiten und informiert Sie umfassend über die gesetzlichen Richtlinien.
Wir sorgen für die professionelle Wartung Ihrer Rauch- und Wärmeabzugsanlage.
Gesetzliche Voraussetzungen
Gemäß Bauordnung werden vom Gesetzgeber RWA-Anlagen in innenliegenden Treppenräumen und in Gebäuden, die nicht Gebäude geringer Höhe sind, verlangt.
Zu diesem Zweck müssen an oberster Stelle des Treppenraumes Rauchabzugsöffnungen in der Fassade oder Decke mit einer Größe von mind. 5% der Grundfläche vorgesehen werden, mind. jedoch von 1m². Diese Rauchabzugseinrichtungen müssen vom Erdgeschoss, vom obersten Vollgeschoss sowie in Abständen von höchstens 3 Geschossen zu öffnen sein.
Für Versammlungsstätten, Krankenhäuser und Schulen gelten die jeweiligen Sondervorschriften. Es kann zwischen elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Systemen gewählt werden.