Rauchmelder – Funkrauchmelder

Rauchmelder retten Leben – Brandschutz und Brandprävention

Die meisten Brandopfer – 70% – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.

Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.

Rauchmelder (Brandmelder) retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder oder Brandmelder, Feuermelder) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.

Batteriebetriebene Rauchmelder für private Haushalte

9V-Rauchmelder sind die optimale Lösung zum Nachrüsten im Wohn-, Büro- und Objektbereich. Sie sind ohne zusätzliche Kabelverlegung zu installieren. Die lebensrettenden Rauchmelder sind nicht größer als eine Kaffeetasse, unauffällig, leicht zu installieren und überall im Fachhandel erhältlich. In Deutschland erhältliche Rauchmelder für Privathaushalte funktionieren nach einem optischen Prinzip, das eine zuverlässige Raucherkennung und entsprechende Alarmmeldung ermöglicht. Diese Rauchmelder arbeiten unabhängig vom Stromkreis. Die Notwendigkeit des Batteriewechsels wird ca. 30 Tage, bevor die Batterie entladen ist, durch einen wiederkehrenden  Signalton angekündigt.

Eine Langzeitbatterie (9 V Lithium) mit einer Batterielebensdauer von bis zu 10 Jahren hält in der Regel so lange, bis auch der Rauchmelder ausgetauscht werden sollte. Eine Langzeitbatterie muss dabei bis zu 4x weniger gewechselt werden als eine Standard Alkaline-Batterie. Das spart nicht nur Kosten, sondern auch die Zeit für den Batteriewechsel – wichtig für Wohnungsbau-gesellschaften.

Mindestanforderungen an die Rauchmelderanzahl:

In neun Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern inzwischen vorgeschrieben. Die jeweilige Gesetzgebung baut auf die Norm DIN 14676 „Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung“ auf:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Sie sollten auch in den Bundesländern ohne gesetzliche Vorgabe wenigstens diesem Minimalschutz gerecht werden und jedes Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit einem Rauchmelder ausstatten. In jedem Fall sollten Sie auf jeder Etage mindestens einen Rauchwarnmelder möglichst zentral gelegen z. B. im Flur anbringen. Achten Sie dabei darauf, dass ein Rauchwarnmelder nur für einen 60 qm großen Raum ausreicht. Bei größeren Räumen verwenden Sie mehrere Rauchwarnmelder. Bei einem Haus sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.

Optimaler Schutz:

Um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, sollten Sie jeden Raum in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus mit einem Rauchwarnmelder ausstatten – ausgenommen Räume, in denen viel Staub, Rauch oder Wasserdampf (Küche, Bad) entsteht. Für diese Anwendungen existieren jedoch spezielle Lösungen, wie z. B. Wärmemelder, Rauchmelder mit Stummschalter oder für Gasaustritt in Küche und Keller Gasmelder. Bei einem Haus oder einer großen Wohnung bieten sich besonders funkvernetzte Rauchmelder an. Bei einem Neubau können auch schon von vornherein kabelvernetzte 230-Volt-Rauchmelder installiert werden.

Funk-Rauchwarnmelder

In größeren oder mehrstöckigen Objekten gewährleistet der Funkrauchmelder  eine flächendeckende Alarmierung. Gerade bei weit entfernten Räumen, wie es z.B. bei Kellern und Dachböden der Fall ist, besteht die Gefahr dass ein Alarm überhört werden kann. Detektiert ein Funkrauchmelder Rauch, wird das Alarmsignal per Funk an alle anderen Funk-Rauchwarnmelder weitergeleitet.

Die jährliche Wartung nach DIN 14676

Die jährliche Wartung der Rauchmelder ist sinnvoll und notwendig, um die Funktionsbereitschaft des Melders zu testen. Der Rauchmelder ist entsprechend der Bedienungsanleitung je nach Herstellerangaben einer Funktionskontrolle zu unterziehen.

Dazu gehört eine Sichtkontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind (z. B. Verschmutzung durch Flusen und Stäube) oder eine mechanische Beschädigung des Rauchmelders erkennbar ist.

Über die Prüftaste des Rauchmelders muss probeweise ein Alarm ausgelöst werden, der den akustischen Signalgeber und ggf. die optische Individualanzeige des Rauchmelders aktiviert.

Im Zuge der jährlich durchzuführenden Wartung ist zudem zu prüfen, ob die Rauchmelder sich noch an einem geeigneten Platz an er jeweiligen Decke des Raums befinden und sich die örtlichen Gegebenheiten nicht so geändert haben, dass der Rauchwarnmelder nicht mehr sicher von etwa in dem Raum entstehenden Brandrauch erreicht werden kann.

Weiterhin muss die Batterie nach Herstellerangaben ausgewechselt werden. Liegen keine Herstellerangaben vor und ist keine Dauerbatterie mit 10-jähriger Lebensdauer eingebaut, so ist die Batterie jährlich auszutauschen. Ein Batteriewechsel muss spätestens dann erfolgen, wenn der Rauchmelder den erforderlichen Batteriewechsel akustisch signalisiert; bei Verwendung von Batterien mit 10-jähriger Lebensdauer sollte nach Ablauf dieser Zeit der gesamte Rauchwarnmelder ersetzt werden.