Sicherheitstechnik

Warum Fluchtwegsicherung?

Überall dort, wo viele Menschen auf einander treffen, ist die Sicherung der Fluchtwege ein absolutes Muss. Ob im Betrieb oder sonstigen, öffentlich zugänglichen Gebäuden.
Die sorgfältig geplante Fluchtwegsicherung schützt im Falle eines Falles vor Panik und sichert Gesundheit und Leben.
Und sie ist nicht nur dann sinnvoll, wenn es der Gesetzgeber vorschreibt!
Alles beginnt mit der Festlegung der Rettungswege. Den praktischen Ausbau der Fluchtwege realisieren wir im Anschluss gemäß den geltenden Anforderungen von Gesetzgeber und Versicherern.

Wir planen mit Ihnen den effektiven Schutz für Ihre Gebäudesicherheit.

Richtige Fluchtwegsicherung mit Aumiller Brandschutz !

Inhalte der Fluchtwegsicherung sind:

  • Beschilderung der Fluchtwege – automatische Tür- und Fenstermechanismen
  • vollautomatische Steuerungsprozesse der Gebäudetechnik
  • Alarmierung von Rettungskräften

Kein Missbrauch von Fluchttüren durch die richtige Fluchttürsicherung!

Fluchttüren und Notausgänge müssen ohne Hilfsmittel jederzeit von innen zu öffnen sein. Zusätzlich sind unterschiedliche Forderungen nach Sicherung, Überwachung und Kontrolle der Türen zu erfüllen. Im Notfall werden Fluchttüren automatisch zentral oder von Hand an der Tür entriegelt.
Bei Missbrauch oder unbefugtem Öffnungsversuch wird Alarm ausgelöst.

Der Interessenkonflikt liegt auf der Hand:
Einerseits muss jedermann über Flucht und Rettungswegtüren Ihr Gebäude in bedrohlichen Situationen schnell und sicher verlassen können. Andererseits gilt es, den Missbrauch dieser Einrichtungen zu verhindern.

 Wir lösen diesen Interessenkonflikt.

Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge ermöglichen in Gefahr geratenen Menschen den Aufenthaltsort auf kurzem Wege zu verlassen, um ins Freie bzw. an einen anderen sicheren Ort zu gelangen. Sie ermöglichen aber auch den Hilfskräften, in kürzester Zeit Rettungsmaßnahmen einzuleiten.
In Büro- und Verwaltungsgebäuden, Einkaufszentren, Hotels, in öffentlichen Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Flughäfen, Messen, Ausstellungs- und Versammlungsräumen etc. halten sich stets viele Personen auf. Sie erwarten, dass sie die Türanlagen komfortabel und sicher passieren können. Im Notfall muss garantiert sein, aus den Gebäuden schnell und problemlos ins Freie zu gelangen. Diese ungehinderte Fluchtmöglichkeit wird durch besonders ausgestattete Tür- Öffnungs-Lösungen erreicht, die trotz evtl. Panikeinflüsse eine reibungslose Evakuierung garantieren.
Gleichzeitig müssen Türen in Rettungswegen auch vor Missbrauch (Diebstahl, Vandalismus) geschützt werden, d.h. die Betreiber von Gebäuden u.ä. werden anstreben, die Notausgänge so zu sichern, dass auch keine unbefugten Personen weder in das Gebäude noch aus dem Gebäude hinaus gelangen können. Die Notausgänge sollten daher wenigstens mit Kontrollmitteln versehen sein, die durch ein Signal die Aufmerksamkeit anderer erwecken. Diese einfachen Grundlagen dürften eigentlich hinreichend bekannt sein, doch leider findet man in der Praxis noch oft neben den Notausgängen – obwohl seit 1979 verboten – die sogenannten roten Schlüsselkästen.

Hauptursachen, die zum Verbot der Notschlüsselkästen führten, waren folgende Probleme:

  • Der Schlüssel wurde aus dem Kasten entfernt bzw. ausgetauscht.
  • Das Hilfsmittel zum Einschlagen der Scheibe fehlte.
  • Der Schlüsselkasten war in verrauchten Räumen nur schwer zu erkennen.
  • Die Schlüsselkasten-Lösung erfüllte in besonderen Panikfällen nicht ihren Zweck, da in derartigen Stressfällen kaum jemand in der Lage ist, rational zu handeln.

Einfache Ausrüstungen mit einem Meldekontakt an den Türen verfehlen oft ihre Wirkung. Sie stellen keine Hemmschwelle dar und mindern durch häufige, ungestrafte Fehlalarme die Wachsamkeit des Überwachungspersonals. Aus diesen Gründen muss mit speziell hierfür entwickelten Geräten erreicht werden, dass erst nach Überwinden einer gewissen Hemmschwele die Tür geöffnet werden kann bzw. der Türöffnungsalarm ausgelöst wird.

Für Ihre Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne !