Die Brandschutzordnung nach DIN 14096
Eine Brandschutzordnung enthält kurz gesagt die zusammenfassenden Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.
Die Brandschutzordnung wird individuell an die jeweiligen Bedingungen und spezifischen Brandgefahren im Unternehmen angepasst.
Gemäß Punkt 5.5 der DIN 14096:2014 müssen Brandschutzordnungen stets auf dem aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen. Selbstverständlich übernehmen wir das für Sie.
Eine amtlich geforderte Brandschutzordnung muss spätestens mit dem Wirksamwerden der Bau- bzw. Betriebsgenehmigung aufgestellt und von der Leitung des Unternehmens in Kraft gesetzt werden.
Eine professionell erstellte Brandschutzordnung sorgt im Notfall für Ihre Sicherheit !
Hier die einzelnen Inhalte einer Brandschutzordnung:
Brandschutzordnung Teil A
Brandschutzordnung Teil A (nach DIN 14096) enthält die Mindestanforderungen an die Aushänge zum Verhalten im Brandfall und der Verhütung von Bränden. Sie richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude aufhalten, also neben Arbeitnehmern und Bewohnern auch Besucher. In dem Aushang, der an gut sichtbaren Stellen anzubringen ist, werden die wichtigsten Verhaltensregeln schriftlich und mit Piktogrammen in schnell erfassbarer Form zusammengefasst. Übliche Verhaltensregeln in einer Brandschutzordnung Teil A sind:
- Ruhe bewahren
- Brand melden (Notruf 112)
- In Sicherheit bringen
- Löschversuch unternehmen
Brandschutzordnung Teil B
Der Teil B richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig in einem Gebäude bzw. Unternehmen aufhalten, also vor allem an die Mitarbeiter und Besucher. Er enthält die Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung und weitere Regeln. Die gängige Gliederung einer Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 sieht wie folgt aus:
- Brandverhütung
- Brand- und Rauchausbreitung
- Flucht- und Rettungswege
- Melde- und Löscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Brandmeldung
- Alarmsignale und Anweisungen
- In Sicherheit bringen
- Löschversuche unternehmen
- Besondere Verhaltensregeln
Der Teil B musse allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt werden und Teil der jährlichen Unterweisung sein.
Brandschutzordnung Teil C
Der Teil C richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes mit besonderen Brandschutzaufgaben. Er regelt die Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen und weist diese den verantwortlichen Personen zu. Die gängige Gliederung einer Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096 umfasst:
- Brandverhütung
- Meldung und Alarmierung
- Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
- Löschmaßnahmen
- Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
- Nachsorge
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen mit von uns erstellten Brandschutzordnungen !
Nehmen Sie sich die Zeit – auch für Ihre eigene Sicherheit – Brandschutzordnungen regelmäßig auf Ihre Aktualität zu überprüfen!
Unsere qualifizierten Brandschutzmitarbeiter stehen Ihnen jederzeit für Fragen und Abstimmungen zur Verfügung.