Fettbrand in Küche, Restaurant und Imbissbude
Speiseöle und Speisefette haben die besondere Eigenschaft, dass Sie in wenigen Minuten überhitzen und sich dann selbstentzünden. Daher sollte der Einsatz von Speiseöl- und Fetten niemals unbeaufsichtigt sein.
Eine besondere Gefahrenquelle stellen Fritteusen und Fettbackgeräte dar. Hier sollte einiges beachtet werden:
- Festes Fett kann sich an der Heizschläge entzünden. Die Heizschlange heizt auf die maximale Temperatur auf, ohne dass es der Temperaturregler mitbekommt, denn diese muss hierzu komplett mit flüssigem Fett umgeben sein. Daher am besten flüssiges Fett in die Fritteuse oder das Fettbackgerät geben und darauf achten, dass die Heizschlange vollständig damit bedeckt ist.
- Stark verfärbtes Fett
Da verschmutztes Fett einen niedrigeren Flammpunkt hat als frisches Fett kann dieses sich noch schneller, d.h. im Bereich der Regeltemperatur des Thermostates, entzünden. Besonders gefährlich wird es, wenn diese Verunreinigung sich am Boden des Beckens oder der Heizschläge absetzen. Daher Fette regelmäßig austauschen. - Fritteusen und Geräte nach Gebrauch sofort abschalten.
- Verschmutzte Filter von Dunstabzugseinrichtungen fangen schneller Feuer, Daher diese ebenfalls regelmäßig austauschen, bzw. reinigen.
- Defekte Geräte niemals benutzen.
- Funktionsfähigkeit von Temperaturreglern regelmäßig prüfen, denn diese schalten das Gerät ab einer bestimmten Temperatur automatisch ab.
- Stellen Sie Fritteuse und Fettbackgeräte auf einen feuerfesten Untergrund.
Eine spezielle Brandklasse für Fettbrände
2005 ist die aktualisierte DIN EN 2 „Brandklasse“ veröffentlicht worden, in der erstmals die neue Brandklasse „F“ dargestellt wurde. Die Brandklasse F steht für Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittiergeräten und anderen Kücheneinrichtungen. Zwar gehören diese Brände grundsätzlich der Brandklasse B (flüssige brennbare Stoffe) an, aufgrund der besonderen Gefahren und Eigenheiten dieser Brände wurde aber dennoch eine eigene Brandklasse geschaffen. Das Rating der Brandklasse F gibt an, wie viel Liter brennendes Speiseöl- und Speisefett mit dem Feuerlöschgerät gelöscht werden können.
Das richtige Löschmittel für Fettbrände
Aerosol-Löschspraydosen sind mit einem effektiven Feuerlöscher nach DIN EN 3 nicht zu vergleichen. Eine geringe Füllmenge und Reichweite, sowie eine oftmals vorhandene Unverträglichkeit mit Speisefett führen oft zu einer unzumutbaren Selbstgefährdung des Benutzers.
Auch Feuerlöschdecken sind häufig ungeeignet. Aufgrund der starken Hitzeentwicklung bei Fettbränden können diese durchbrennen. Aber auch die unmittelbare Nähe zum Feuer beim Einsatz einer Löschdecke darf nicht unterschätzt werden. Feuerlöschdecken sollten aber dennoch zur Grundausstattung gehören, um z.B. brennende Personen löschen zu können.
Der richtige Fettbrand-Feuerlöscher für Ihr Gewerbe
Um Brände im gewerblichen Bereich wirkungsvoll eindämmen zu können, gibt es den Fettbrandlöscher mit 6 l Löschmittelinhalt. Da diese Geräte nicht nur für die Brandklasse F einsetzbar sind, sondern auch erfolgreich in den Klassen A und B, greift der Benutzer im Zweifelsfall automatisch das richtige Gerät. Brandsituationen sind Stresssituationen und dies bedeutet: Gefährdete wählen dann meist den nächstgelegenen Löscher – ohne darauf zu achten, für welche Brände dieser geeignet ist. Als schöner Nebeneffekt ist dieser Fettbrandlöscher frostsicher bis -30°C und somit ideal für Imbissbuden auf Jahr- und Weihnachtsmärkten oder Gartenhäuser und Wohnmobile.
Welche Brandschutzvorschriften gibt es für Restaurant und gewerbliche Küche?
Werden Fettbrände nicht sofort gelöscht, kann es zu erheblichen Sach- und schwersten Personenschäden kommen. Die Berufsgenossenschaft schreibt in gewerblichen Küchen das Vorhandensein von speziellen Feuerlöscheinrichtungen mit nachgewiesener Eignung zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden vor. Bei einer Füllmenge einer Fritteuse bis 50 l muss eine ortsfeste Feuerlöscheinrichtung- zusätzlich zur Grundausstattung von Löschgeräten – vorhanden sein. Auf eine solche feste Einrichtung kann bei einer Füllmenge bis 100 l verzichtet werden, wenn mindestens 3 Fettbrandlöscher bereitstehen und entsprechende Betriebsanweisungen befolgt werden (vgl. BGR 111, „Arbeiten in Küchenbetrieben“, Oktober 2006, Ziffer 1.2.12). Empfohlen werden hier 6 l Geräte, was vor dem Hintergrund einer größeren Ergiebigkeit auch sinnvoll ist.
Für den Gewerbebereich empfehlen wir daher den Fettbrandlöscher mit 6l Löschmittel.
Dieser greift chemisch in den Verbrennungsvorgang ein, so dass bei vorschriftsmäßigem Einsatz keine Gefahr für das Personal besteht. Der spezielle Fettbrandschaum bildet mit den typischen Bestandteilen der Speisefette eine Deckschicht, die die Flammen erstickt und Rückzündungen verhindert.